Thema: Freiberufler (Schaffende der Schönen Künste) Urheber, das Festhalten ihrer Werke und die Erhebung ihrer Leistung bei Abgabe der Arbeit

Der erste Schritt ist den Status “Freiberufler” zu erhalten, da man Steuerpflichtig ist und eine “Freiberufler-Quittung” benötigt.
” Dem Gesetz für geistige und künstlerische Werke unter Nr. 5846 nach Artikel 1 b; nach dem Paragraph 4 dem “Schaffenden für “Werke der Schönen Künste” ermittelten Steuer bei der Abgabe ihrer Arbeit, profitieren sie im Rahmen des Einkommensteuergesetzes Nr. 193 Paragraph 18 von der Freistellung.
Zwischen diesen Gesetzen ist eine Verbindung hergestellt worden; Der Staat hat diese Befreiung bestimmt, um sowohl den Künstler als auch die Kunst zu schützen.
Was muss gemacht werden, um die Freistellung erhalten zu dürfen?…
Den Antrag hierfür müssen wir beim Ministerium für Kultur und Urheberrecht und Generaldirektion für Kino (Ankara) stellen. Den Antrag müssen wir mit einem Anschreiben (mit Referenzen und wenn vorhanden, mit dem Diplom der Schönen Künste) einreichen. Nach welchen Kriterien sie jedoch entscheiden entzieht sich meinen Kenntnissen. Man erhält ein Bescheid über die Freistellung. Sie sollten mit diesem Bescheid und einem Finanzberater sich als Einzelunternehmen anmelden. Diese Gewerbeanmeldung sollten Sie im Anwesenheit des Finanzberaters an die Finanzdirektion abgeben. Nach Abgabe der Anmeldung beginnt der Vorgang. Der Hauptsitz Ihres Unternehmens kann Ihre Wohnung sein oder eine neutrale Anschrift. Was wir an Unternehmensunterlagen benötigen: Briefkopf, Umschläge, Visitenkarten, Eingangsbescheid über die Selbstständigkeit, Spesenbelege, Quittung, Firmenstempel …
- Achtung!.. Die Firma; darf die Rechnung nur mit “Übergabe der Arbeit” ausstellen. Gewerblich (Vervielfältigung und Vertrieb) darf keine Rechnung gestellt werden.
Die Steuererstattung bekommen wir nicht überwiesen.
Jedoch, bei dem kommenden Steuerbescheid werden die Steuern (MwSt., Vorsteuerabzüge und andere Steuern) mit den Forderungen des Finanzamtes und unserer Forderungen verrechnet. So ist das Verfahren des Systems.
Ich habe meine Firma am 1. Mai 2007 gegründet. Seit diesem Tag rechne ich als Freiberufler ab. Und seit je her musste ich mich weder vor meinem Kunden eine gebückte Haltung einnehmen noch mich rechtfertigen und vom Preis runter gehen; obwohl ich selbstständig arbeite stehe ich als JURISTISCHE PERSON selbstbewusst da.
Und diese Haltung sagt aus, wie eine Person zu einem “UNTERNEHMEN” wird. Dies empfehle ich mit Nachdruck allen KollegInnen zu machen.
Hinweis: Gemäß der Gesetzgebung; ist bei der Antragstellung ein Diplom nicht zwingend erforderlich, jedoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass eine solche Qualifikation die Entscheidung sicherer zu Ihrem Gunsten ausfallen würde.
Ich hoffe mit meinem Beitrag geholfen zu haben. Auf diesem Weg möchte ich herzlichst meinen BerufskollegInnen und dem TGDD alles Gute wünschen und mein Respekt zollen.
Mehmet Fuat AVCI

